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Rechtliches
Aufgepasst, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer! Es gibt hervorragende Neuigkeiten aus Berlin, die den Umstieg auf Elektromobilität für Ihr Unternehmen jetzt noch attraktiver machen. Das Bundesfinanzministerium plant eine massive Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge, die bereits ab Juli dieses Jahres in Kraft treten könnte. Ein echter „Game Changer“ für kleine und mittelständische Unternehmen!
Die Bundesregierung will offenbar Nägel mit Köpfen machen und die Elektromobilität im Betriebsalltag massiv fördern. Einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zufolge, über den namhafte Medien wie das Handelsblatt und die Tagesschau berichten, sollen neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge von einer Sonderabschreibung profitieren:
Das bedeutet für Ihr Unternehmen konkret: Sie mindern Ihren zu versteuernden Gewinn deutlich schneller und profitieren so von einer spürbar niedrigeren Steuerlast in den ersten Jahren nach dem Kauf. Diese Regelung setzt „deutliche steuerliche Anreize insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich“.
Die Sonderabschreibung ist ausdrücklich für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge vorgesehen. Das ist eine wichtige Klarstellung, denn es bedeutet:
Der Entwurf soll bereits am Mittwoch, den 4. Juni, ins Kabinett eingebracht werden. Ziel ist es, dass die Sonderregelung für alle E-Fahrzeuge gilt, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gekauft werden. Das zeigt, wie ernst es die Regierung mit der schnellen Umsetzung meint und unterstreicht die Dringlichkeit für Unternehmen, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Die Sonderabschreibung ist Teil eines größeren Pakets an Steuererleichterungen für Unternehmen, das die Koalition im Rahmen ihres „Sofortprogramms“ angekündigt hat. Dazu gehören auch eine Senkung der Körperschaftssteuer und ein „Investitionsbooster“ für andere bewegliche Wirtschaftsgüter. Insgesamt sollen die Entlastungen für den Zeitraum 2025 bis 2029 satte 48 Milliarden Euro betragen.
Wichtig zu wissen: Da die Steuer-Mindereinnahmen nicht nur den Bund, sondern auch die Länder und Kommunen betreffen, muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Die Weichen sind aber gestellt, und die Zeichen stehen auf Grün für mehr E-Mobilität in deutschen Unternehmen!
Die geplante Sonderabschreibung bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Transformation Ihrer Unternehmensflotte wirtschaftlich und steuerlich attraktiv zu gestalten. Auch wenn es aktuell keine explizite Bundesförderung für die Ladeinfrastruktur gibt, machen eigene Ladesäulen betriebswirtschaftlich wie unternehmerisch Sinn:
Eigene Ladesäulen gehören zur Elektrifizierung der eigenen Fahrzeuge. Denn mit eigenen Ladesäulen können Ihre Fahrzeuge dann laden, wenn sie auf dem Betriebsgelände stehen. Dazu laden Sie mit eigenem Strom deutlich günstiger wie an öffentlichen Ladesäulen. Siehe dazu auch unseren Vergleichsrechner.
Nutzen Sie diesen steuerlichen Rückenwind, um Ihr Unternehmen nachhaltiger, effizienter und zukunftsfähiger aufzustellen.
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