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Rechtliches
Der neue Koalitionsvertrag von Union und SPD ist da – und er gibt Rückenwind für die Elektromobilität in Deutschland! Wir haben die Pläne analysiert und sehen viele positive Signale für Unternehmen und Flottenbetreiber. Zwar sind die Details zu neuen Kaufanreizen noch offen, doch das Bekenntnis zur Förderung steht.
Konkrete Maßnahmen wie die verlängerte KFZ-Steuerbefreiung bis 2035 und bessere Konditionen für E-Dienstwagen machen den Umstieg attraktiver. Ein starker Fokus liegt zudem auf dem Ausbau der Ladeinfrastruktur: Mehr Säulen, mehr Preistransparenz und weniger Kosten durch den Abbau von Mehrfachbelastungen sind versprochen. Wir sind gespannt auf die Umsetzung in den nächsten vier Jahren und freuen uns auf eine elektrisierende Zukunft!
Hallo liebe E-Mobilitäts-Enthusiasten und Unternehmenslenker!
Die Weichen für die nächsten vier Jahre deutscher Politik sind gestellt! Mit Spannung haben wir den neuen Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD analysiert – natürlich mit besonderem Augenmerk auf unser Herzensthema: die Elektromobilität. Unser Fazit vorweg: Wir sehen viele positive Signale und freuen uns auf die kommenden Entwicklungen!
Als Experten für Elektromobilität und deren Integration in Unternehmensflotten wissen wir, wie wichtig klare politische Rahmenbedingungen sind. Der neue Vertrag zeigt ein deutliches Bekenntnis zur Förderung des elektrischen Fahrens und benennt konkrete Ansatzpunkte, auch wenn manche Details noch ausgestaltet werden müssen. Diese hat in den letzten Monaten gefehlt und bei dem Thema für viel Verunsicherung gesorgt. Das wird sich nun hoffentlich ändern.
Antragsberechtigt sind private und öffentliche Institutionen, die mindestens eines der folgenden Vorhaben umsetzen möchten. Dazu gehört die Anschaffung von mindestens fünf rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen der Klassen M1 (PKWs) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge). Auch die Installation von mindestens zehn Normalladepunkten an einem Standort oder vier Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt fällt darunter. Zudem ist die Beschaffung eines rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Nutzfahrzeugs der Klassen N2 und N3 (schwere Nutzfahrzeuge), eines Busses der Klasse M3 oder eines Sonderfahrzeugs möglich.
Der Koalitionsvertrag geht aber über Absichtserklärungen hinaus und skizziert eine Reihe konkreter Maßnahmen, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen den Weg in die Elektromobilität erleichtern sollen:
Keine E-Mobilität ohne Ladesäulen! Der Koalitionsvertrag erkennt die zentrale Bedeutung der Ladeinfrastruktur an und verspricht:
Natürlich bleiben, wie bei jedem politischen Kompromiss, auch Fragen offen. Die genaue Ausgestaltung der Kaufanreize, die konkrete Umsetzung des EU-Verbrenner-Aus-Ziels ab 2035 und die Details zur Förderung von Technologien wie Plug-in-Hybriden (deren Förderung wir eher kritisch sehen) werden sich in den nächsten Jahren zeigen müssen.
Doch gerade diese Dynamik macht es auch spannend! Der Koalitionsvertrag legt eine klare Richtung fest und benennt viele wichtige Hebel. Wir sehen dies als starkes Aufbruchssignal. Die Elektromobilität ist keine ferne Zukunftsvision mehr, sondern wird aktiv gestaltet und gefördert.
Wir sind gespannt auf die kommenden vier Jahre und darauf, wie diese Pläne mit Leben gefüllt werden. Für Unternehmen ist die Botschaft klar: Der Umstieg auf Elektromobilität wird politisch gewollt und durch verbesserte Rahmenbedingungen weiter erleichtert.
Wir freuen uns darauf, Sie auf diesem spannenden Weg zu begleiten und die Elektromobilität gemeinsam mit Ihnen voranzubringen!
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