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Rechtliches
Die Elektromobilität wird zunehmend zum Mittelpunkt umweltfreundlicher Verkehrslösungen. In Nordrhein-Westfalen gibt es jetzt neue Fördermöglichkeiten, die Ihnen helfen, die passenden Umsetzungskonzepte für Ihr Unternehmen zu entwickeln und gleichzeitig von finanziellen Unterstützungen zu profitieren.
Im folgenden Blogbeitrag finden Sie alle Infos zur Förderung und wie wir mit unserer innovative Softwarelösung die Digitalisierungsprozesse in der Elektromobilität revolutioniert und Ihnen hilft, die optimalen Förderangebote mühelos zu finden.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen der Förderrichtlinie progres.nrw finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Umsetzung von Elektromobilitätskonzepten zu unterstützen. Diese fördern insbesondere die Anschaffung von Fahrzeugen, den Aufbau von Ladeinfrastruktur sowie die Entwicklung von innovativen Mobilitätskonzepten. Im Fokus stehen Maßnahmen, die zur Reduzierung von Emissionen beitragen und nachhaltige Verkehrslösungen fördern.
Antragsberechtigt sind private und öffentliche Institutionen, die mindestens eines der folgenden Vorhaben umsetzen möchten. Dazu gehört die Anschaffung von mindestens fünf rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen der Klassen M1 (PKWs) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge). Auch die Installation von mindestens zehn Normalladepunkten an einem Standort oder vier Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt fällt darunter. Zudem ist die Beschaffung eines rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Nutzfahrzeugs der Klassen N2 und N3 (schwere Nutzfahrzeuge), eines Busses der Klasse M3 oder eines Sonderfahrzeugs möglich.
Diese förderfähigen Maßnahmen sind nicht nur auf Unternehmen beschränkt. Auch Gemeinden, juristische Personen und natürliche Personen mit bestimmten Bedingungen können Anträge stellen. Insgesamt gibt es eine Vielzahl von Personen und Institutionen, die antragsberechtigt sind:
Neutralität und Unabhängigkeit: Die Erstellung des Konzeptes muss unabhängig von Interessen Dritter erfolgen, um die Qualität und Objektivität sicherzustellen.
Qualifizierte Beratung: Qualifizierte Beraterinnen und Berater sollten die Konzepte erstellen; diese müssen entsprechende Referenzen im Bereich Elektromobilitätsberatung oder Flottenmanagement nachweisen können.
Dieser strukturierte Ansatz gewährleistet, dass die entwickelten Konzepte nicht nur förderfähig, sondern auch umsetzbar und effizient sind.
Die Förderquote hängt vom jeweiligen Projekt und den Antragstellern ab. Für private Antragsberechtigte liegt die maximale Fördersumme je nach Fahrzeugklasse und Infrastruktur bei bis zu 50 % bzw. 10.000 € für kleinere Fahrzeuge und 50.000 € für schwere Nutzfahrzeuge.
Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände (Antragsberechtigte e) können sogar mit einer maximalen Förderquote von bis zu 90 % rechnen, was die Förderung auf bis zu 90.000 € für bestimmte Projekte erhöht.
Sie möchten wissen, ob und in welcher Höhe Sie vom Programm progres.NRW profitieren können? Dann lassen Sie sich doch direkt ein Konzept erstellen. Hier ist die Betrachtung geeigneter Fördermittel ein fester Bestandteil der Untersuchung.
Disclaimer: Dieser Artikel soll eine Übersicht und Orientierung bieten. Aber Förderprogramme sind komplex und dynamisch. Daher können wir keine Garantie geben, dass sich Anforderungen nicht auch kurzfristig ändern. Die Bewilligung liegt außerdem beim Fördermittelgeber. Daher können wir nicht garantieren, dass in Ihrem Fall auch immer so entschieden wird.
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